Die staatliche Förderung des Denkmalschutzes in Deutschland erfolgt über steuerliche Mittel. Dies geschieht durch nicht degressive Abschreibung der Herstellungskosten über 7 Jahre mit 9%, anschließend über 4 Jahre mit 7%.

Bei selbst genutzten Baudenkmalen ist die Förderung sogar 9% für 10 Jahre als Sonderausgabe möglich. Das ist schon ein hübsches Sümmchen, das da der Staat dem Unternehmer schenkt. Deshalb sind Investitionen auf dem Markt der denkmalgeschützten Immobilien auch sehr im Kommen.

Allerdings erfordert eine solche Kapitalanlage viel Vertrauen in den Bauträger. Denn dieser muss die vielfältigen Bestimmungen, gerade zum Denkmalrecht, perfekt kennen und umsetzten können. Ob sich das Ganze für einen privaten Investor lohnt, der sich auf diesem Gebiet nicht auskennt, darf ein klein wenig angezweifelt werden bzw. alles sollte mit Vorsicht genossen werden.

Da liegt der Hammer begraben

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass es sich um notwendige Bauarbeiten oder denkmalpflegerisch notwendige Tätigkeiten handelt. Diese müssen außerdem nach Vorgaben der Denkmalpflege ausgeführt werden. Und da liegt die Krux.

Diese Auflagen penibel zu erfüllen, erfordert nicht nur umfangreiche Sachkenntnis vom Bauwerk und den gesetzlichen Vorschriften. Auch die permanente Auseinandersetzung mit den Kontrolleuren vor Ort ist aufwändig und nervend. Werden hier Fehler gemacht, auch unabsichtliche, kommt das den Bauherrn und die Investoren teuer zu stehen.

Als besonderes Schmankerl kann unter bestimmten Voraussetzungen die Grundsteuer erlassen werden. Weiterhin ist eine Senkung des Einheitswertes um bis zu 5 % möglich. Kurz gesagt wird dies dann durchführbar, wenn die aus dem Denkmal erzielten Erlöse unter den Einnahmen liegen.

Beides sind steuerliche Anreize, die dem Eigentümer über die gesamte Lebensdauer des Bauwerkes direkte jährliche finanzielle Vorteile bringen.

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