Kategorie: Thermische Sanierung

Jeder Bauherr sollte sich auch im Jahr 2011 beeilen und bei einer Sanierung an eine thermische Sanierung denken und den entsprechenden Antrag auf eine Förderung stellen. Allein für das Jahr 2011 wurde von der Bundesregierung wieder eine Summe von 70 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.

Doch was unterscheidet sich bei der thermischen Sanierung von einer gewöhnlichen Sanierung eines Gebäudes? Unter der thermischen Sanierung versteht man, die Dämmung der Außenwände, die Dämmung der obersten und der untersten Geschossdecke und des Kellerbodens, die Sanierung und den Austausch der Fenster, sowie die Nutzung von Solaranlagen und Wärmepumpen. Auch bei der Umstellung von normalen Heizanlagen auf Brennwertgeräte wird von thermischer Sanierung gesprochen.

Notwendige Maßnahmen im Detail

Um auch dem Anspruch einer Förderung im Rahmen einer thermischen Sanierung gerecht zu werden, müssen gewisse Maßnahmen erfüllt und durchgeführt werden. Die Dämmung von Außenwänden und der Geschossdecken ist absolut notwendig. Mit dieser Dämmung muss dann eine Reduzierung der benötigten Heizwärme und die Verbesserung der Dämmwerte um mindestens 10 Prozent erreicht werden.

Zu dieser Maßnahme gehört nicht nur die Dämmung und der Austausch der Fenster. Auch alle Außentüren müssen zwingend ausgetauscht werden. Für die Dämmung der Wände und der Böden müssen für eine volle Förderung gewisse Verbesserungen erreicht werden.

So muss beispielsweise der U-Wert des Daches nach der Sanierung maximal 0,2 W/m²K betragen. Gefördert werden aber auch Einzelmaßnahmen einer Sanierung. Um diese Förderung zu erhalten, muss nach Abschluss einer Sanierungsmaßnahme eine Reduktion von mindestens 10 Prozent des Heizwärmebedarfes erreicht werden.

Bei zwei Sanierungsmaßnahmen beträgt der geforderte Wert dann schon 20 Prozent. Bei einer thermischen Gesamtsanierung zählt auch die Einbindung von thermischer Solarenergie in das Wärmeverteilsystem. Dafür muss die Bruttofläche der Sonnenkollektoren mindestens 8 Quadratmeter betragen. Bei einem Umstieg auf eine Erdgasheizung wird diese nur dann gefördert, wenn das Heizsystem mit einer maximalen Vorlauftemperatur betrieben wird. Die Grenze liegt hier bei mindestens 40 Grad.