Das Brandverhalten von Baustoffen ist quasi gesetzlich „geregelt“ und wird in verschiedene Brandschutzklassen unterteilt. Festgeschrieben und geregelt werden die Brandschutzklassen in den Landesverordnungen der einzelnen Länder, aber auch in ergänzenden Rechtsverordnungen, ergänzenden Verwaltungsvorschriften und technischen Baubestimmungen.
Im Baurecht werden die Baustoffe nach ihrem Brandverhalten in die Kategorien wie nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar eingestuft. Es gibt zwei Normen für die Baustoffklassen. Die eine ist die DIN 4102 und bezieht sich auf die nationale Ebene.
Europaweit findet man die Brandschutzklassen in der DIN EN 13501 – 1. Für die DIN 4102 gibt es einheitliche Verfahren zur Prüfung und Ermittlung des Brandverhaltens der Baustoffe.
Unterschiede zwischen DIN 4102 und DIN EN 13501 – 1
Durch die DIN EN 13501 – 1 wird auf europäischer Ebene festgelegt, in welche Brandschutzklasse der Baustoff fällt. Sieben unterschiedliche Klassen werden gesondert aufgeführt und werden mit Buchstaben und Zahlen bezeichnet: A1, A2, B, C, D, E und F.
Aber auch die Brandnebenerscheinungen sind in der DIN EN festgehalten und mit unterschiedlichen Eigenschaften deklariert. Die Klassifizierung nach der nationalen DIN, weichen geringfügig von der europäischen DIN EN Norm ab. Um aber eine Klassifizierung vornehmen zu können, wurden die Begriffe nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar in einer Anlage zu den Brandschutzklassen zugeordnet.
Bei der Verwendung von Bau- und Dämmstoffen ist darauf zu achten, dass diese einen Verwendbarkeitsnachweis haben. Wenn dies nicht der Fall ist, bedarf es der Genehmigung durch die bauaufsichtliche Zulassung national und der technischen Zulassung auf europäischer Ebene.